Nur bei Zusage haftet der Vermieter für eine bestimmte Kundenfrequenz in einem (neu errichteten) Einkaufszentrum. Allgemeine Erwartungshaltungen des Mieters sind nicht ausreichend und lassen eine Mietminderung nicht zu.
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2015 - 5 U 1482/14 -
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