Datenschutz: Auskunftspflicht zur Adresse eines Mitpatienten

Die Weitergabe der Anschrift eines Patenten an einen Mitpatienten durch den Klinikträger ist nach Abwägung der zu beachtenden Interessen dann statthaft und einklagbar, wenn der Mitpatient einen Schadensersatzanspruch wegen Körperverletzung durch den anderen Patienten geltend machen will.

BGH, Urteil vom 09.07.2015 - III ZR 329/14 -


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