Die Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn der Vermieter es unterlässt dem Mieter eine vorhandene Alternativwohnung im gleichen Haus oder Gebäudekomplex anzubieten, die leer steht. Das Angebot muss während der Kündigungsfrist erfolgen; eine Nachholung ist nicht möglich.
LG Berlin, Urteil vom 16.04.2015 - 62 S 14/15a -
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