Der Steuerberater hat nicht die Pflicht, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass sein Vorgänger in der Steuerberatung einen Fehler gemacht hat und/oder dem Mandanten zivilrechtliche Regressansprüche zustehen könnten.
BGH, Urteil vom 07.05.2015 - IX ZR 186/14 -
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