Fitnessstudio: Keine Kündigung bei Umzug (so auch AG Leverkusen)

Auch das AG Leverkusen schließt eine Kündigungsmöglichkeit des Fitnessstudio-Vertrages bei Umzug aus, da nur die persönliche Sphäre des Nutzers betroffen ist, auf die dieser, nicht aber der Betreiber des Studios Einfluss hat. Dies gilt auch bei arbeitsvertraglicher Weisung.

AG Leverkusen, Urteil vom 24.07.2015 - 21 C 167/15 -


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