WEG: Beschluss zur Aufteilung der Instandhaltungsrücklage bei Mehrhausanlage

Bei einer Mehrhausanlage können für jedes Gebäude gesondert Instandhaltungsrücklagen gebildet werden, wenn nach der Gemeinschaftsordnung die Bildung von Untergemeinschaften vorgesehen ist. BGH, Urteil vom 17.4.2015 – V ZR 12/14 -


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