WEG: Hausordnungsbeschluss zum Verschließen der Hauseingangstür

Der Beschluss, die Hauseingangstür in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr zu verschließen, stellt sich nicht als ordnungsgemäße Verwaltung dar und verstößt gegen ein von den Wohnungseigentümern auszuübendes Ermessen, wenn nicht eine Sicherung zur Nutzung ohne Schlüssel im Brandfall vorgesehen ist.

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.05.2015 - 2-13 S 127/12 -


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