Wettbewerbsrecht: Blickfang-Werbung und Klarstellung

Blickfangwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie irreführend ist. Eine Irreführung wird vom BGH bei einer Anzeige negiert, bei der blickfangmäßig Drehtürschränke, Doppelbett und Nachtkonsolen mit "KOMPLETT" beworben wurden, obwohl Lattenroste und Matratzen nicht dazu gehörten, da in einer Anmerkung ein entsprechender Hinweis erfolgte und bei langlebigen oder kostspieligen Wirtschaftsgütern davon auszugehen ist, dass der Interessent die komplette Werbung zur Kenntnis nimmt.

BGH, Urteil vom 18.12.2014 - I ZR 129/13 -


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