Widerrufsbelehrung: Postfachanschrift

Für eine Widerrufsbelehrung im Sinne des Musters der Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV in der bis zum 31.03.2008 geltenden Fassung kann anstelle der Straße und Hausnummer auch das Postfach angegeben werden, wenn die tatsächliche Anschrift hinterlegt ist.


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