Der Fußgänger, der in einer Schrecksituation gegen ein vorbeifahrendes Fahrzeug stößt, hat vollen Schadensersatzanspruch gegen Fahrer und Halter des Fahrzeuges.
Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe vom 07.01.2015 - 9 U 9/14 -
Der Fußgänger, der in einer Schrecksituation gegen ein vorbeifahrendes Fahrzeug stößt, hat vollen Schadensersatzanspruch gegen Fahrer und Halter des Fahrzeuges.
Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe vom 07.01.2015 - 9 U 9/14 -
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