Das OLG Koblenz hat sich in einem Beschluss vom 20.01.2014 - 3 W 695/13 - mit der Frage auseinandergesetzt, wann gegen einen Sachverständigen wegen Fristüberschreitung ein Ordnungsgeld (nicht) festgesetzt werden darf.
Diese Entscheidung hat RA Niehus kommentiert, der sie für verfehlt hält.
Kommentar schreiben