Kommt es infolge Abbremsens des Vordermanns in einer Waschstraße zu einer Kollision, haftet der Betreiber der Waschstraße wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
LG Wuppertal, Urteil vom 23.10.2014 - 9 S 129/14 -
Kommt es infolge Abbremsens des Vordermanns in einer Waschstraße zu einer Kollision, haftet der Betreiber der Waschstraße wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
LG Wuppertal, Urteil vom 23.10.2014 - 9 S 129/14 -
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