Die Rücksendung eines Empfangsbekenntnisses ist nicht unbedingt für die Berechnung von Fristen (hier: Berufungsfrist) erforderlich. BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VIII UB 55/14 -
Die Rücksendung eines Empfangsbekenntnisses ist nicht unbedingt für die Berechnung von Fristen (hier: Berufungsfrist) erforderlich. BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VIII UB 55/14 -
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